Basketball
Die Herren des TV GM-Hütte
Unser Team spielt in der Landesliga Niedersachsen!
Hier findet Ihr die nächsten Spieltermine und Ergebnisse.
Trainingszeiten:
Sporthalle Marienschule / Regenbogenschule
jeden Dienstag von 20 - 22 Uhr (Training findet immer statt)
Das "offizielle" Mannschaftsregelwerk
Aktuelles und offizielles Regelwerk
der Basketball-Herrenmannschaft
des TV Georgsmarienhütte ab dem 01.01.2011
*D11/4870
(zuletzt geändert durch den in Bad Dürkheim am 11.09.2010 nach dem Frühstück einstimmig gefaßten Beschluss)
§ 1 Saisonziel
In Abänderung des früheren permanenten Saisonzieles der Meisterschaft werden nunmehr neu folgende Saisonziele festgelegt:
1. Wir wollen während der gesamten Saison jede Menge Spaß bei den Spielen haben.
2. Bei jedem Spiel (Punkt-, Pokal- und Freundschaftsspiel) muß mindestens eine Kiste Bier verzehrt werden.
3. Pünktliches Erscheinen zum Training, d.h. 20.00 Uhr startbereit umgezogen in der Halle.
4. Wir wollen gemeinsam viele Partys zu allen möglichen Anlässen feiern. Es gibt keinen Grund, dieses Ziel zu ändern.
5. Wir wollen uns möglichst wenige Verletzungen zuziehen. Dieses Ziel wird von Monat zu Monat und Jahr zu Jahr wichtiger und schwerer zu erreichen.
6. Einziges sportliches Ziel ist es, in allen Wettbewerben, d.h. Ligabetrieb, U35 und Ü 40-Meisterschaften möglichst erfolgreich zu sein.
§ 2 Kistenregeln
Jedes der nachfolgend genannten "Vergehen" wird dadurch bestraft, dass der "Täter" eine Kiste Bier für die Mannschaft zu stellen hat. Es wurde hier einstimmig der Antrag von Mischi abgelehnt, an dieser Stelle das Wort "Täter" durch sein Lieblingswort "Opfer" zu ersetzen:
- Technisches Foul im Spiel
- Unsportliches Foul, wenn die übrigen Mitspieler dieses bestimmen. Es kann dabei sowohl ein vom Schiedsrichter nicht gegebenes Foul nachträglich als ein solches bewertet werden. Auf Antrag des betroffenen Spielers kann auch ein vom Schiedsrichter gegebenes Foul abgewertet und dadurch nicht mit einer Kiste bestraft werden. Jedes unsportliche Foul, das vom Schiedsrichter gepfiffen wird, zieht in jedem Fall eine Kiste nach sich, wenn es nicht abgewertet wird. Die Abwertung kann nur erfolgen, bis die ersten Spieler nach dem Spiel die Halle verlassen haben.
- Erzielen des 100. Punktes und eines Eigenkorbes in einem Spiel
- Zu spätes Erscheinen zum Spiel (Vorgabe ist hier Erscheinen 60 Minuten vor Spielbeginn in der Halle zum Aufbau) und zu spätes Erscheinen zur Abfahrt zum Auswärtsspiel.
- Eine Strafe für Rauchen in der Kabine ist nicht mehr nötig, da kein aktiver Spieler mehr Raucher ist. Nach dem Umbau existieren wohl auch keine festen Kabinenplätze mehr in der Marienschule.
- Unentschuldigtes Fehlen beim Pfeifen oder beim Spiel
- Nichtstellen des Kampfgerichts trotz ausdrücklicher Zusage vor der Saison. Hierbei handelt es sich nicht um ein Dauerdelikt. Es wird jeweils von Tatmehrheit ausgegangen. Statt einer Kiste Bier kann hier auch Prosecco als Strafe festgesetzt werden.
- Geburtstag
- Neues Auto
- Anschaffung neuer Basketballschuhe
- Nennung eines Kosenamens durch Frau, Freundin, Verlobter oder sonstiger Frau in Anwesenheit anderer Mannschaftsmitglieder unabhängig von deren Anzahl. Dieses gilt zukünftig in beide Richtungen.
- Schwangerschaft von Frau, Freundin, Verlobter oder sonstige Frau. Hier ist nach ausführlicher Beratung in Bad Dürkheim auch Fremdverschulden mit inbegriffen.
- Geburt eines eigenen Kindes (unabhängig vom Babypinkeln)
- Verlobung und Hochzeit (unabhängig von der Durchführung einer Polterei), sowie Scheidung werden ebenfalls jeweils mit einer Kiste bestraft.
- Führerscheinentzug und -rückgabe sowie Anordnung einer MPU werden jeweils mit einer Kiste bestraft
- Umzug
- Öffentliche Lüge, wenn diese von der Mehrheit der belogenen oder anwesenden als eine solche bestimmt wird;
- Bestehen oder Nichtbestehen jeglicher Prüfung wie Examen, Doktorprüfung oder ähnliches;
- Jegliches "Coming-Out"
- Schlechte Tischmanieren, wenn diese von den übrigen Anwesenden als solche erkannt werden;
- Auftritt oder Erscheinen in jeder Art von Medien, wenn dieses nicht vorher ausdrücklich angekündigt worden ist;
Neu aufgenommen:
Abs. 1
- Verweigerung der Annahme einer Strafe, wobei Teammitglieder nicht als Verteidiger zur Verfügung stehen;
- Einschleimen beim Coach
- Die Verhängung einer Strafe kann nicht dadurch verhindert werden, dass die eigenen Kinder als Ausrede für das Vergehen benutzt werden;
- Um das Regelwerk "zukunftssicher" zu machen, wird jetzt bereits festgelegt, dass mindestens eine Kiste ebenfalls fällig wird, wenn der erste Spieler der Mannschaft Großvater wird.
Abs. 2
Einziges Vergehen, das mit der doppelten Strafe (d.h. mit zwei Kisten) bestraft wird, ist das Klingeln des eigenen Handys in der Halle. Dieses gilt sowohl während eines Spiels, als auch beim Training. Bestraft wird auch der Eingang einer SMS, wenn dieses durch einen Ton erkennbar ist. Vibrationsalarm sowohl für Anrufe, als auch für SMS wird ausnahmsweise geduldet.
Abs. 3
Zur Einlösung der Strafen werden nur Markenartikel, wie z.B. Veltins, Jever, Krombacher oder ähnliches akzeptiert.
In jedem Fall ist darauf zu achten, dass höchstens die Hälfte der Kiste mit Mixbier (lt. Stefan: "Wuschibier") bestückt ist.
Abs. 4
Durch das (vorübergehende) Ausscheiden von Jonathan aus der Mannschaft entfällt die Kisten-Hotline ersatzlos. Es wird stattdessen von Franz auf unserer Homepage eine Kistenliste geführt und nach Möglichkeit regelmässig aktualisiert.
Abs. 5
Da inzwischen fast ausschließlich nur noch aktive Spieler, Anschreiber und Coach zum Spiel bzw. Training erscheinen, können sämtliche Kisten als Strafe sowohl beim Spiel, als auch beim Training eingelöst werden.
Abs. 6
Unberührt von den vorgenannten Regelungen bleibt die Möglichkeit der spontanen Entscheidung aller Anwesenden, wer eine Kiste zu holen hat. Hierzu bedarf es der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gründe für diese Entscheidung müssen weder vorliegen, noch angegeben werden.
§ 3 Sonstige Regeln
Abs. 1
Bei einer Überbesetzung, d.h. Anwesenheit von mehr als 12 spielbereiten Spielern zum Spiel wird nach Trikotnummern oder Entscheidung des Coaches ausgesetzt. Dieses gilt natürlich nicht, wenn es Gründe dafür gibt, dass ein bestimmter Spieler auszusetzen hat. z.B. weil er noch nicht seine Kisten oder Schulden bezahlt hat. Er ist dann verpflichtet, sich als Kampfgericht zur Verfügung zu stellen. Dieses gilt insbesondere für denjenigen, der für das konkrete Spiel die Stellung des Kampfgerichts zugesagt hat.
Abs. 2
Der Beitrag zur Mannschaftskasse beträgt zwischenzeitlich 10,00 € pro Monat. Für aktive Spieler/Trainer wird ein Aufschlag von 5,00 € pro Monat als Fahrtkostenbeteiligung erhoben. Zahlung hat zu erfolgen auf das bekannte Mannschaftskonto per Dauerauftrag bei der Commerzbank Osnabrück.
Es wird eine Liste der Auswärtsfahrten geführt und spätestens nach Saisonende werden die Fahrtkosten aus der Mannschaftskasse abgerechnet. Hierdurch entfällt § 3 III der bisherigen Regeln.
Abs. 3
Die Trikotwäsche wird weiterhin abwechselnd erledigt. Auch hierzu wird eine Liste geführt, damit sämtliche Spieler bzw. Waschfrauen möglichst gleichmässig belastet werden.
§ 4 Neue Regeln
Auf Emails wegen Fahrten oder sonstiger Veranstaltungen ist zwingend zu antworten. Dieses gilt aus Sicht der Verfasser der Email bereits aus gegenseitigem Respekt und des vernünftigen Umgangs miteinander.
Jeder der sich als Mannschaftsmitglied fühlt, sollte sich bemühen, an mindestens einer Veranstaltung pro Saison teilzunehmen. Es wird ausdrücklich festgelegt, dass die jährliche Fahrt zum Dürkheimer Wurstmarkt als Mannschaftsfahrt gilt und nicht als bloße Spaßveranstaltung einiger Auserwählter.
Es sollte ebenso jeder, der sich als Mannschaftsmitglied sieht und fühlt eine der vielfältigen Aufgaben übernehmen, wie z.B. die Pflege der Homepage, die Meldung der Ergebnisse, die Beurteilung der Schiedsrichter, die Pflege der Utensilien (Bälle, Anschreibeblöcke, Musikanlage etc.) in der Halle.
Neuzugänge und Gastspieler haben zum ersten Training, an dem sie teilnehmen, eine Kiste mitzubringen. Über eine später beantragte Spielberechtigung entscheiden die Masterminds.
§ 5 Schlußbestimmung
Sollte eine der vorstehende Regelung unwirksam sein, tritt an deren Stelle eine, die dem Willen der Spieler bzw. der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Eine Änderung dieses Regelwerks ist nur schriftlich möglich oder durch spontane Abstimmung aller Anwesenden. Mögliche Sonderregelungen bleiben den Masterminds vorbehalten.
Dieses Regelwerk ist jedem Mannschaftsmitglied bekannt, was durch erstmaliges Erscheinen auf dem Spielberichtsbogen nach dem 01.01.2011 bestätigt wird. Niemand ist berechtigt, ohne Kenntnis des Regelwerks am Spielbetrieb teilzunehmen. Außerdem gilt nach wie vor der Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Es ist untersagt, zu diesem Regelwerk Verständnisfragen zu stellen. Wer das Regelwerk nicht versteht, sollte es nochmal lesen.
Beruft sich ein Mannschaftsmitglied darauf, eine der vorstehenden Regelungen nicht gekannt zu haben, ließ dieses auch automatisch die Bestrafung mit einer Kiste aus.
Die durch den Beschluss vom 11.09.2010 eingeführten Neuerungen treten mit dem Erscheinen unter www.tvgmh.de in Kraft.
Kontakt
Dr. Andreas Merla
Abteilungsleiter
Kiewitsheide 53
49124 Georgsmarienhütte
Tel.: 05401/40143
Email: andreasmerla@ googlemail.com
Stefan Gohlke
Stellv. Abteilungsleiter
Weißdornstr. 18
49124 Georgsmarienhütte
Mobil: 0173/7291342
E-Mail: stgohlke70@ gmail.com