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Basketball

Die Herren des TV GM-Hütte

Unser Team spielt in der Landesliga Niedersachsen!

Hier findet Ihr die nächsten Spieltermine und Ergebnisse.

Trainingszeiten:
Sporthalle Marienschule / Regenbogenschule
jeden Dienstag von 20 - 22 Uhr (Training findet immer statt)

Das "offizielle" Mannschaftsregelwerk

Ak­tu­el­les und of­fi­zi­el­les Re­gel­werk

der Bas­ket­ball-Her­ren­mann­schaft

des TV Ge­orgs­ma­rien­hüt­te ab dem 01.01.2011

*D11/4870
(zu­letz­t ge­än­dert durch den in Bad Dürk­heim am 11.09.2010 nach dem Früh­stück ein­stim­mig ge­faß­ten Be­schluss)

§ 1 Sai­son­ziel

In Ab­än­de­rung des frü­he­ren per­ma­nen­ten Sai­son­zie­les der Mei­ster­schaft wer­den nun­mehr neu fol­gen­de Sai­son­ziele fest­ge­legt:

1. Wir wol­len wäh­rend der ge­sam­ten Sai­son je­de Men­ge Spaß bei den Spie­len ha­ben.

2. Bei je­dem Spiel (Punkt-, Po­kal- und Freund­schafts­spiel) muß min­de­stens ei­ne Ki­ste Bier ver­zehrt wer­den.

3. Pünkt­li­ches Er­schei­nen zum Trai­ning, d.h. 20.00 Uhr start­be­reit um­ge­zo­gen in der Hal­le.

4. Wir wol­len ge­mein­sam vie­le Par­tys zu al­len mög­li­chen An­läs­sen fei­ern. Es gibt kei­nen Grund, die­ses Ziel zu än­dern.

5. Wir wol­len uns mög­lichst we­ni­ge Ver­let­zun­gen zu­zie­hen. Die­ses Ziel wird von Mo­nat zu Mo­nat und Jahr zu Jahr wich­ti­ger und schwerer zu erreichen.

6. Ein­zi­ges sport­li­ches Ziel ist es, in al­len Wett­be­wer­ben, d.h. Lig­abe­trieb, U35 und Ü 40-Mei­ster­schaf­ten mög­lichst er­folg­reich zu sein.

§ 2 Ki­sten­re­geln

Je­des der nach­fol­gend ge­nann­ten "Ver­ge­hen" wird da­durch be­straft, dass der "Tä­ter" ei­ne Ki­ste Bier für die Mann­schaft zu stel­len hat. Es wur­de hier ein­stim­mig der An­trag von Mi­schi ab­ge­lehnt, an die­ser Stel­le das Wort "Tä­ter" durch sein Lie­blings­wort "Op­fer" zu er­set­zen:

- Tech­ni­sches Foul im Spiel

- Un­sport­li­ches Foul, wenn die üb­ri­gen Mit­spie­ler die­ses be­stim­men. Es kann da­bei so­wohl ein vom Schieds­rich­ter nicht ge­ge­be­nes Foul nach­träg­lich als ein sol­ches be­wer­tet wer­den. Auf An­trag des be­trof­fe­nen Spie­lers kann auch ein vom Schieds­rich­ter ge­ge­be­nes Foul ab­ge­wer­tet und da­durch nicht mit ei­ner Ki­ste be­straft wer­den. Je­des un­sport­li­che Foul, das vom Schiedsrich­ter ge­pfif­fen wird, zieht in je­dem Fall ei­ne Ki­ste nach sich, wenn es nicht ab­ge­wer­tet wird. Die Ab­wer­tung kann nur er­fol­gen, bis die er­sten Spie­ler nach dem Spiel die Hal­le ver­las­sen ha­ben.

- Er­zie­len des 100. Punk­tes und ei­nes Ei­gen­kor­bes in ei­nem Spiel

- Zu spä­tes Er­schei­nen zum Spiel (Vor­ga­be ist hier Er­schei­nen 60 Mi­nu­ten vor Spiel­be­ginn in der Hal­le zum Auf­bau) und zu spä­tes Er­schei­nen zur Ab­fahrt zum Aus­wärts­spiel.

- Ei­ne Stra­fe für Rau­chen in der Ka­bi­ne ist nicht mehr nö­tig, da kein ak­ti­ver Spie­ler mehr Rau­cher ist. Nach dem Um­bau exi­stie­ren wohl auch kei­ne fe­sten Ka­bi­nen­plät­ze mehr in der Ma­rienschule.

- Un­ent­schul­dig­tes Fe­hlen beim Pfeifen oder beim Spiel

- Nicht­stel­len des Kampf­ge­richts trotz aus­drück­li­cher Zu­sa­ge vor der Sai­son. Hier­bei han­delt es sich nicht um ei­n Dau­er­de­likt. Es wird je­weils von Tat­mehr­heit aus­ge­gan­gen. Statt ei­ner Ki­ste Bier kann hier auch Pro­secco als Stra­fe fest­ge­setzt wer­den.

- Ge­burts­tag

- Neu­es Au­to

- An­schaf­fung neu­er Bas­ket­ball­schu­he

- Nen­nung ei­nes Ko­se­na­mens durch Frau, Freun­din, Ver­lob­ter oder son­sti­ger Frau in An­we­senheit an­de­rer Mann­schafts­mit­glie­der un­ab­hän­gig von de­ren An­zahl. Die­ses gilt zu­künf­tig in bei­de Rich­tun­gen.

- Schwan­gerschaft von Frau, Freun­din, Ver­lob­ter oder son­sti­ge Frau. Hier ist nach aus­führ­li­cher Be­ra­tung in Bad Dürk­heim auch Fremd­ver­schul­den mit in­be­grif­fen.

- Ge­burt eines eigenen Kin­des (un­ab­hän­gig vom Ba­by­pin­keln)

- Ver­lo­bung und Hoch­zeit (un­ab­hän­gig von der Durch­füh­rung ei­ner Pol­te­rei), so­wie Schei­dung wer­den eben­falls je­weils mit ei­ner Ki­ste be­straft.

- Füh­rer­schein­ent­zug und -rück­ga­be so­wie An­ord­nung ei­ner MPU wer­den je­weils mit ei­ner Ki­ste be­straft

- Um­zug

- Öf­fent­li­che Lü­ge, wenn die­se von der Mehr­heit der be­lo­ge­nen oder an­we­sen­den als ei­ne sol­che be­stimmt wird;

- Be­ste­hen oder Nicht­be­ste­hen jeg­li­cher Prü­fung wie Ex­amen, Dok­tor­prü­fung oder ähn­li­ches;

- Jeg­li­ches "Co­ming-Out"

- Schlech­te Ti­schma­nie­ren, wenn die­se von den üb­ri­gen An­we­sen­den als sol­che er­kannt wer­den;

- Auf­tritt oder Er­schei­nen in je­der Art von Me­di­en, wenn die­ses nicht vor­her aus­drück­lich an­ge­kün­digt wor­den ist;

Neu ­auf­ge­nom­men:

Abs. 1
- Ver­wei­ge­rung der An­nah­me ei­ner Stra­fe, wo­bei Te­am­mit­glie­der nicht als Ver­tei­di­ger zur Ver­fü­gung ste­hen;

- Ein­schlei­men beim Co­ach

- Die Ver­hän­gung ei­ner Stra­fe kann nicht da­durch ver­hin­dert wer­den, dass die ei­ge­nen Kin­der als Aus­re­de für das Ver­ge­hen be­nutzt wer­den;

- Um das Re­gel­werk "zu­kunfts­si­cher" zu ma­chen, wird jetzt be­reits fest­ge­legt, dass min­de­stens ei­ne Ki­ste eben­falls fäl­lig wird, wenn der er­ste Spie­ler der Mann­schaft Groß­va­ter wird.

Abs. 2
Ein­zi­ges Ver­ge­hen, das mit der dop­pel­ten Stra­fe (d.h. mit zwei Ki­sten) be­straft wird, ist das Klin­geln des ei­ge­nen Han­dys in der Hal­le. Die­ses gilt so­wohl wäh­rend ei­nes Spiels, als auch beim Trai­ning. Be­straft wird auch der Ein­gang ei­ner SMS, wenn die­ses durch ei­nen Ton er­kenn­bar ist. Vi­bra­tions­alar­m so­wohl für An­ru­fe, als auch für SMS wird aus­nahms­wei­se ge­dul­det.

Abs. 3
Zur Ein­lö­sung der Stra­fen wer­den nur Mar­ke­nar­ti­kel, wie z.B. Vel­tins, Je­ver, Krom­ba­cher oder ähn­li­ches ak­zep­tiert.
In je­dem Fall ist da­rauf zu ach­ten, dass höchstens die Hälf­te der Ki­ste mit Mix­bier (lt. Ste­fan: "Wu­schi­bier") be­stückt ist.

Abs. 4
Durch das (vor­über­ge­hen­de) Aus­schei­den von Jo­na­than aus der Mann­schaft ent­fällt die Ki­sten-Hot­line er­satz­los. Es wird statt­des­sen von Franz auf un­se­rer Home­page ei­ne Ki­sten­li­ste ge­führt und nach Mög­lich­keit re­gel­mäs­sig ak­tua­li­siert.

Abs. 5
Da in­zwi­schen fast aus­schließ­lich nur noch ak­ti­ve Spie­ler, An­schrei­ber und Coach zum Spiel bzw. Trai­ning er­schei­nen, kön­nen sämt­li­che Ki­sten als Stra­fe so­wohl beim Spiel, als auch beim Trai­ning ein­ge­löst wer­den.

Abs. 6
Un­ber­ührt von den vor­ge­nann­ten Re­ge­lun­gen bleibt die Mög­lich­keit der spon­ta­nen Ent­schei­dung al­ler An­we­sen­den, wer ei­ne Ki­ste zu ho­len hat. Hier­zu be­darf es der ein­fa­chen Mehr­heit der ab­ge­ge­be­nen Stim­men. Grün­de für die­se Ent­schei­dung müs­sen we­der vor­lie­gen, noch an­ge­ge­ben wer­den.

§ 3 Son­sti­ge Re­geln

Abs. 1
Bei ei­ner Über­be­set­zung, d.h. An­we­sen­heit von mehr als 12 spiel­be­rei­ten Spie­lern zum Spiel wird nach Tri­kot­num­mern oder Ent­schei­dung des Co­aches aus­ge­setzt. Die­ses gilt na­tür­lich nicht, wenn es Grün­de da­für gibt, dass ein be­stimm­ter Spie­ler aus­zu­set­zen hat. z.B. weil er noch nicht sei­ne Ki­sten oder Schul­den be­zahlt hat. Er ist dann ver­pflich­tet, sich als Kampf­ge­richt zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die­ses gilt ins­be­son­de­re für den­je­ni­gen, der für das kon­kre­te Spiel die Stel­lung des Kampf­ge­rich­ts zu­ge­sagt hat.

Abs. 2
Der Bei­trag zur Mann­schafts­kas­se be­trägt zwi­schen­zeit­lich 10,00 € pro Mo­nat. Für ak­ti­ve Spie­ler/Trai­ner wird ein Auf­schlag von 5,00 € pro Mo­nat als Fahrt­ko­sten­be­tei­li­gung er­ho­ben. Zah­lung hat zu er­fol­gen auf das be­kann­te Mann­schafts­kon­to per Dau­er­auf­trag bei der Com­merz­bank Os­na­brück.

Es wird ei­ne Li­ste der Aus­wärts­fahr­ten ge­führt und spä­te­stens nach Sai­son­en­de wer­den die Fahrt­ko­sten aus der Mann­schafts­kas­se ab­ge­rech­net. Hier­durch ent­fällt § 3 III der bis­he­ri­gen Re­geln.

Abs. 3
Die Tri­kot­wä­sche wird wei­ter­hin ab­wech­selnd er­le­digt. Auch hier­zu wird ei­ne Li­ste ge­führt, da­mit sämt­li­che Spie­ler bzw. Waschfrauen mög­lichst gleich­mäs­sig be­la­stet wer­den.

§ 4 Neue Re­geln

Auf Emails we­gen Fahr­ten oder son­sti­ger Ver­an­stal­tun­gen ist zwin­gend zu ant­wor­ten. Die­ses gilt aus Sicht der Ver­fas­ser der Email be­reits aus ge­gen­sei­ti­gem Re­spekt und des ver­nünf­ti­gen Um­gangs mit­ein­an­der.

Je­der der si­ch als Mann­schafts­mit­glied fühlt, soll­te sich be­mü­hen, an min­de­stens ei­ner Ver­an­stal­tung pro Sai­son teil­zu­neh­men. Es wird aus­drück­lich fest­ge­legt, dass die jähr­li­che Fahrt zum Dürk­hei­mer Wurst­markt als Mann­schafts­fahrt gilt und nicht als blo­ße Spaß­ve­ran­stal­tung ei­ni­ger Aus­er­wähl­ter.

Es soll­te eben­so je­der, der sich als Mann­schafts­mit­glied sieht und fühlt ei­ne der viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben über­neh­men, wie z.B. die Pfle­ge der Home­page, die Mel­dung der Er­geb­nis­se, die Be­ur­tei­lung der Schieds­rich­ter, die Pfle­ge der Uten­si­li­en (Bäl­le, An­schrei­be­blöcke, Musikanlage etc.) in der Hal­le.

Neu­zu­gän­ge und Gast­spie­ler ha­ben zum er­sten Trai­ning, an dem sie teil­neh­men, ei­ne Ki­ste mit­zu­brin­gen. Über ei­ne spä­ter be­an­trag­te Spiel­be­rech­ti­gung ent­schei­den die Ma­ster­minds.

§ 5 Schluß­be­stim­mung

Soll­te ei­ne der vor­ste­hen­de Re­ge­lung un­wirk­sam sein, tritt an de­ren Stel­le ei­ne, die dem Wil­len der Spie­ler bzw. der un­wirk­sa­men Re­ge­lung am näch­sten kommt. Ei­ne Än­de­rung die­ses Re­gel­werks ist nur schrift­lich mög­lich oder durch spon­ta­ne Ab­stim­mung al­ler An­we­sen­den. Mög­li­che Son­der­re­ge­lun­gen blei­ben den Ma­ster­minds vor­be­hal­ten.

Die­ses Re­gel­werk ist je­dem Mann­schafts­mit­glied be­kannt, was durch erst­ma­li­ges Er­schei­nen auf dem Spiel­be­richts­bo­gen nach dem 01.01.2011 be­stä­tigt wird. Nie­mand ist be­rech­tigt, oh­ne Kennt­nis des Re­gel­werks am Spiel­be­trieb teil­zu­neh­men. Au­ßer­dem gilt nach wie vor der Rechts­grund­satz "Un­wis­sen­heit schützt vor Stra­fe nicht".

Es ist un­te­rsagt, zu die­sem Re­gel­werk Ver­ständ­nis­fra­gen zu stel­len. Wer das Re­gel­werk nicht ver­steht, so­llte es noch­mal le­sen.

Be­ruft si­ch ein Mann­schafts­mit­glied da­rauf, ei­ne der vor­ste­hen­den Re­ge­lun­gen nicht ge­kannt zu ha­ben, ließ die­ses auch au­to­ma­tisch die Be­strafung mit ei­ner Ki­ste aus.

Die durch den Be­schluss vom 11.09.2010 ein­ge­führ­ten Neue­run­gen tre­ten mit dem Er­schei­nen un­ter www.tvgmh.de in Kraft.

Kontakt

Dr. Andreas Merla
Abteilungsleiter

Kiewitsheide 53
49124 Georgsmarienhütte

Tel.: 05401/40143
Email: andreasmerla@remove-this.googlemail.com

 

Stefan Gohlke
Stellv. Abteilungsleiter

Weißdornstr. 18
49124 Georgsmarienhütte

Mobil: 0173/7291342
E-Mail: stgohlke70@remove-this.gmail.com                   

 

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