„Prävention sexualisierter Gewalt im Sport“, Umsetzung im TV „Gut Heil“ von 1870 e.V. Georgsmarienhütte (kurz: TVG)
Der TVG bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, Sport auf breitester Grundlage im Dienst der Gemeinschaft und der Gesunderhaltung und auch Leistungssport durch gezielte Förderung zu betreiben.
Kinder und Jugendliche müssen bei der Ausübung ihres Sports besonders geschützt werden und daher haben wir das Konzept zur „Prävention sexueller Gewalt im Sport“, entwickelt durch die Sportjugend Niedersachsen unter dem Dach des Landesportbundes Niedersachsen, übernommen, auf unseren Verein angepasst und sind dafür auch vom LSB zertifiziert worden. Unser Sportangebot und unsere Sportstätten sollen sichere Orte für alle sein, insbesondere für Kinder und Jugendliche, die ein besonderes Schutzbedürfnis haben. Sie müssen vor jeder Form körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt geschützt werden.
Durch das Bundeskinderschutzgesetz sind alle freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, sich dem Thema Kinderschutz zu widmen. Wir als Sportverein leiten daraus auch unsere Verpflichtung ab und positionieren uns hiermit klar zum Präventionskonzept des DSB (Deutschen Sportbundes).
Ziele des Gewaltschutzkonzeptes:
- Förderung einer gesunden Persönlichkeitsentwicklung aller in unserem Verein aktiven Kinder und Jugendlichen durch aktiven und präventiven Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt.
- Sensibilisierung für das Thema.
- Risikoeinschätzung durchführen und Handlungsleitfaden für den Verdachtsfall erstellen, der klare Vorgaben macht, schnell, aber auch achtsam handeln zu können.
- Schaffen einer Atmosphäre der Achtsamkeit im Verein: wir sehen hin, wir hören zu, wir handeln.
- Übungsleitende und Helfende, aber auch die Kinder und Jugendlichen selber werden geschult, sie erhalten Handlungssicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und untereinander.
- Schaffen einer Kommunikationsstruktur mit verbindlichen Ansprechpartnern (Vertrauenspersonen), die allen im Verein genannt werden und die entsprechend für das Thema Kinderschutz geschult sind.
- Absicherung des Vereins und Sicherstellung, dass Eltern ihre Kinder mit gutem Gewissen in unserem Verein trainieren lassen können.
Definition und Hintergründe sexualisierter Gewalt:
Unter sexualisierter Gewalt an Kindern (und Jugendlichen, die ohne weitere Nennung mit gemeint sind im Weiteren) verstehen wir jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Täter und Täterinnen nutzen Macht- und Autoritätspositionen aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.
Das Konzept „Prävention sexualisierter Gewalt im Sport“ fasst den Begriff der sexualisierten Gewalt aber auch deutlich weiter und versteht darunter alle Formen von Grenzverletzungen und Übergriffen durch Handlungen mit und ohne Körperkontakt. Dazu zählen eine sexualisierte Sprache (wie Witze z.B. und anzügliche Bemerkungen), Formen von Exhibitionismus, Voyeurismus, das Anfertigen und Zeigen pornografischer Abbildungen, unangemessene Kontaktaufnahme über soziale Netzwerke (z.B. Sexting, Cyber-Grooming, Cyber-Mobbing) ebenso wie die sexuelle Belästigung durch unerwünschte Berührungen intimer Körperbereiche oder der sexuelle Missbrauch in Form von erzwungenen sexuellen Handlungen. Das betrifft die Handlungen von Übungsleitenden und Helfenden gegenüber Kindern und Jugendlichen genauso wie deren Umgang untereinander.
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche geschieht in allen sozialen Schichten und in jedem Umfeld somit auch in Sportvereinen. Täter und Täterinnen und Betroffene sind sich häufig bekannt und die sexualisierte Gewalt geschieht häufig nicht zufällig. Eine gezielte Opferauswahl gehört in der Regel zur Täter- und Täterinnenstrategie, um eine Aufdeckung zu verhindern. Meistens gehen längere Manipulationsprozesse voraus, in der die Täter und Täterinnen eine soziale Bindung aufbauen und versuchen, das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen, aber auch der Eltern/Erziehungsberechtigen und häufig auch der Übungsleitenden und anderer Beteiligten zu gewinnen.
Die eingesetzten Mittel, um zu einem ungewollten sexuellen Kontakt zu kommen, reichen von verbalem Druck bis hin zu körperlicher Gewalt. Es erfolgt bereits im Vorfeld eine Opfermanipulation mit häufig vorhergehender besonderer Aufmerksamkeit für das Opfer seitens der Täter und Täterinnen, die dadurch ein Gefühl der Abhängigkeit und Schuldigkeit kreieren.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch Situationen, in denen sich Personen gar nicht bewusst sind, dass sie sexualisierte Gewalt ausüben. Das hat viel mit der eigenen Sozialisierung zu tun. Was für einen selbst als „völlig normalen“ Umgang erscheint, kann für jemand anderen schon ein Eingriff in die Intimsphäre und grenzverletzend sein. Dazu gehören die Anwesenheit Erwachsener in Umkleidekabinen genauso wie körperliche Kontakte bei Hilfestellungen und Technikdemonstrationen im Sport.
Das Konzept zur „Prävention sexualisierter Gewalt im Sport“ orientiert sich nicht ausschließlich am Strafrecht sondern folgt dem Prinzip:
„Nicht alles, was noch nicht offiziell verboten ist, ist auch erlaubt!
Jede Handlung, die die persönlichen Grenzen der Intimsphäre überschreitet und das Schamgefühl anderer verletzt, ist zu unterlassen und untersagt.“
Risikofaktoren im Sport
Gemeinsame sportliche Aktivitäten beinhalten unter Umständen Situationen, die sexuelle Gewalt begünstigen können. Einige sind im Folgenden aufgelistet:
Abhängigkeitsverhältnisse: Durch Alters- und Kompetenzgefälle kann es zu ungünstigen Machtverhältnissen kommen, in denen Kinder und Jugendliche meist unterlegen sind. Trainer und Trainerinnen, Übungsleiter und Übungsleiterinnen, aber auch helfende Erwachsene (Eltern/Erziehungsberechtigte anderer Kinder und Jugendlicher bei Fahrten oder anderen Aktivitäten wie Freizeiten) werden häufig nicht in Frage gestellt, da sie als sportliche Vorbilder oder Respektspersonen gelten. Kinder und Jugendliche wünschen sich Anerkennung ihrer sportlichen Leistungen durch Erwachsene, Trainerinnen und Trainer. Manchmal kann auch der Glaube dahinterstecken, nur durch die Gunst des Trainers, der Trainerin überhaupt sportlich weiter kommen zu können. Dadurch können sich Grenzen unmerklich gefährlich verschieben.
Infrastruktur: durch die Nutzung unterschiedlicher Sportstätten sind die Umkleide- und Duschsituationen nicht einheitlich geregelt. Die Privatsphäre der Sportler und Sportlerinnen ist nicht ausreichend geschützt.
Körperkontakt: Im Sport ist ein Körperkontakt häufig nicht zu vermeiden. Sportartspezifisch teilweise sogar notwendig (Teamsportarten mit Ball, z.B. Handball oder die Hilfestellung im Turnen). Zu Körperkontakt zählen aber auch beispielsweise Trost oder die Versorgung von Verletzungen/Insektenbissen. Auch Fahrgemeinschaften im Bulli oder Privatautos beinhalten Körperkontaktsituationen. Trainingslager oder Turnierfreizeiten mit Übernachtungen stellen besonders hohe Anforderungen an die Aufsichtspersonen. Besondere Gemeinschaftserlebnisse beinhalten manchmal auch typische sexualitätsbezogene Gruppen- und Aufnahmerituale und/oder Mutproben.
Mediennutzung: durch Nutzung von diversen Social-Media-Kanälen können ungewollte Fotos schnell und ungefiltert verbreitet werden. Einige Musikstücke von Interpreten, die bei Kindern und Jugendlichen beliebt sind, beinhalten sexualisierte Sprache, was ein Klima für sexualisierte Gewalt begünstigen kann.
Körperbetonte Trainings- und Wettkampfkleidung: in einigen Sportarten kann durch die spezifische Kleidung eine Sexualisierung der Erscheinung auch von Kindern und Jugendlichen hervorgerufen werden. Auch Sponsoren sind dahingehend zu prüfen.
Verhaltensregeln
Die folgenden Regeln und entsprechenden Konsequenzen sind für alle Mitglieder unseres Vereins entwickelt. Alle Mitglieder unseres Vereins und deren Erziehungsberechtigten kennen die Verhaltensregeln und erkennen sie durch Unterschrift der „Verhaltensrichtlinie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ an. Wir möchten damit die beschriebenen Risikofaktoren so gering wie möglich halten. Die Regeln dienen zum Schutz vor Kindswohlgefährdung, aber auch als Orientierungshilfe und Schutz vor falscher Verdächtigung.
Im Verdachtsfall steht das Team zur „Prävention sexualisierter Gewalt im Sport“ als erster Ansprechkontakt zur Verfügung. Dieses kann direkt persönlich erfolgen, aber auch per mail über vertrauenssache@ tvg-sport.de
1. Körperkontakt
Wir kündigen körperliche Hilfestellung (z.B. im Turnen) und Technikdemonstrationen (z.B. Abwehrsituation im Handball) an und holen uns das Einverständnis des/der Trainierenden dafür ein.
Wir trösten nicht ungefragt durch körperliche Nähe sondern bieten diese an und warten eine Rückmeldung ab. Auch bei schwereren Verletzungen z.B. erklären wir, dass wir helfen und wie wir helfen. Im Notfall müssen wir sofort eingreifen (z.B. um einen Gerätabsturz beim Turnen zu verhindern). Dieses Vorgehen kommunizieren wir vorab. Wenn jemand eine Übung nicht mitmachen möchte, respektieren wir das. Wir vermeiden unnötigen Körperkontakt.
Wir sprechen im Kleinkinderbereich das Vorgehen bei eventuell notwendigen Begleitungen zu Toilettengängen, Wäschewechsel nach Einnässen etc. mit den Erziehungsberechtigten ab. Wir ermöglichen dem Kind, sich die Begleitungsperson dafür selber auszusuchen.
Wir benutzen die „Stoppregel“ als verbindliche Regel im Umgang mit und unter einander. Mitarbeitende und Übungsleitende achten auf die Einhaltung von Grenzen. Wir respektieren das individuelle Empfinden für Nähe und Distanz.
2. Infrastruktur
Wir machen, wo es uns möglich ist, Umkleidekabinen kenntlich und ordnen sie klar zu (sowohl in „Erwachsene“ und „Kinder“ als auch in „Damen“ und „Herren“ bzw. „Jungen“ und „Mädchen“ und „Trainer“ und „Spieler“).
Zur Vermeidung von unangemessenen Situationen, bestimmen wir eine Kabine in Sporthallen als „Durchgangskabine“ (meist Kabine 1). In dieser ziehen wir uns nicht um und duschen dort auch nicht.
Wir klopfen an Kabinentüren an und warten auf das „okay“ zum Eintreten.
Als Erwachsene und Mitarbeitende und Übungsleitende duschen wir grundsätzlich nicht mit Kindern und Jugendlichen.
Bei Sportfesten oder Freizeiten bringen wir die Teilnehmenden getrenntgeschlechtlich unter und sorgen für eine gleichgeschlechtliche Betreuung.
Betritt ein Erwachsener ein Kinder- oder Jugendlichenzimmer - nach positiver Rückmeldung dieser - bleibt die Tür offen.
Wir fotografieren in den Umkleidekabinen nicht und erstellen auch keine Videos.
Wir vermeiden Eins-zu-Eins-Situationen zwischen Abhängigkeitspersonen (im Training oder auch zur Anfahrt z.B.) und/oder führen das nicht ohne das Einverständnis der Erziehungsberechtigten durch.
3. Abhängigkeitsverhältnisse
Wir machen keine persönlichen Gefälligkeiten als Mitarbeitende/Übungsleitende für Kinder und Jugendliche und fordern dieses auch nicht.
Wir haben keine Geheimnisse mit einzelnen Kindern und Jugendlichen (nicht persönlich, auch nicht in Chats, per mail oder anderen Formen digitaler Kommunikation).
Alles, was wir besprechen, darf auch öffentlich erzählt werden.
Wir sprechen Geschenke an Kinder und Jugendliche vorab mit weiteren Betreuern und/oder den Erziehungsberechtigten ab.
Wir laden keine Kinder und Jugendlichen in unsere Privatunterkünfte nach Hause ein und bieten auch keine Übernachtungen an.
Wir beleidigen niemanden und lachen auch niemanden aus oder schreien jemanden an.
Wir machen keine anzüglichen, sexistischen oder menschenverachtenden Bemerkungen.
Sehen oder hören wir, dass jemand ausgelacht wird oder in einer unangemessenen Art und Weise angesprochen wird, schreiten wir ein.
Dieses gilt auch gegenüber gegnerischen Teams oder dem Schiedsrichtergespann sowie den Zuschauern.
Wir ziehen keinen persönlichen Nutzen aus der eigenen Position.
4. Mediennutzung
Wir nutzen soziale Medien nur zu Informationszwecken.
Wir halten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ein.
Fotos und Videos von und mit Kindern und Jugendlichen, verbreiten wir nicht ohne deren Erlaubnis bzw. der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten in sozialen Medien.
Wir achten das Recht am eigenen Bild und fertigen gegen den Willen von jemandem keine Fotos oder Videos an.
Wir fertigen niemals Fotos und Videos bei und in Umkleide- und Duschsituationen an und auch nicht in anderen kompromittierenden Situationen (Erlernen einer neuen Übung z.B. oder bestimmte Dehn- und Stretchübungen).
5. Inhaltliche Gestaltung von sportlichen Aktivitäten und Sportkleidung
Wir achten bei Bewegungsformen und Bekleidung auf eine altersentsprechende Gestaltung (bei der Musikauswahl wird z.B. auf den Textinhalt geachtet und jegliche Art von diskriminierender Wortwahl nicht genutzt. Bei Turnanzügen, Kostümen und Gesten achten wir auf eine altersentsprechende Auswahl und Darstellung).
6. Transparenz
Falls wir von den oben genannten Regeln abweichen müssen, begründen wir das und sprechen dieses ab. (Ein Beispiel wäre die Kommunikation über soziale Medien zwischen verwandten und befreundeten Mitarbeitenden und Sporttreibenden, die diese Art der Kommunikation auch privat und nicht nur im Verein nutzen. Ein weiteres Beispiel wäre die Umkleidesituation bei Inklusionsangeboten zum Beispiel, wo die Anwesenheit einer Begleitperson notwendig ist).
Wir sprechen abweichendes Verhalten offen an und holen uns auch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten und/oder der anderen Teilnehmenden dazu ein.
7. Differenzierung
Nicht jede Regel kann und muss in jeder Altersstufe, in jeder Sportart oder Abteilung gleich umgesetzt werden. Daher rufen wir alle Abteilungsleitenden und die Übungsleitenden und Mitarbeitenden gleichermaßen auf, aktiv mitzuarbeiten und die allgemeinen Verhaltensregeln ggf. zu ergänzen. Einzelne Teams und Mannschaften können dazu auch eigene Verhaltensregeln erarbeiten und aufstellen.
Die Verhaltensregeln sind veröffentlich bzw. werden bereitgestellt per:
- QR-Code
- An prominenter Stelle auf der Homepage
- In den Schaukästen als Poster und/oder Bilder
- In geeigneten Social-Media-Kanälen über Video
- Mannschaften erstellen ihre Mannschaftsregeln analog zum Verhaltenskodex
Umsetzen der Verhaltensregeln:
- Anpassung der Vereinssatzung
- Bilden und etablieren des Teams „Prävention sexualisierter Gewalt im Sport“ (kurz PSG genannt): es besteht zurzeit aus 4 Mitgliedern, paritätisch besetzt und dient als Anlaufstelle für Anfragen zum Thema. Das Team koordiniert auch das Vorgehen bei Verdachtsfall. Es stellt die regelmäßige Aus- und Fortbildung der Mitglieder zu diesem Thema sicher und hält den Kontakt zum Netzwerk.
- Die Schulungen zum Thema „PSG“ werden regelmäßig erfolgen, entweder intern oder mit externen Anbietern. In Person oder auch als online-Fortbildungen. Es wird sichergestellt, dass jeder/e Übungsleitender/e und Mitarbeitender/e nachgeschult oder zeitnah zur Einstellung direkt geschult wird.
- Voraussetzung, um im Verein eine Aufgabe übernehmen zu können, ist die Anerkennung der Verhaltensregeln durch Unterschrift und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für Personen ab vollendetem 21. Lebensjahr. Jüngere unterzeichnen eine Selbsterklärung mit Anerkennung der Verhaltensregeln. Das polizeiliche Führungszeugnis muss selbst beantragt werden und wird im Ehrenamt gebührenfrei ausgestellt. Die Bestätigung zur Beantragung stellt der TVG aus.
- Der Verein beschäftigt grundsätzlich keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174-184, 201a, 225, 230-236 StGB (Strafgesetzbuch) verurteilt worden sind.
Vorgehen im Verdachtsfall:
- Die Bearbeitung eines angezeigten Verdachtsfalls erfolgt grundsätzlich durch mindestens zwei Mitglieder des PSG-Teams.
- Es erfolgt keine Ermittlung durch das Team! Das Team koordiniert das weitere Vorgehen und schaltet wenn nötig, offizielle verantwortliche Stellen ein (Polizei, Kinderschutzbeauftragte z.B.)
- Der Verdachtsfall und alle Informationen werden schriftlich dokumentiert und festgehalten
- Bei Verdachtsfall besteht Handlungspflicht, aber keine Anzeigepflicht. Unter Umständen ist ein Tatverdächtiger/eine Tatverdächtigte umgehend von den Aufgaben im Verein zu entbinden und/oder der Kontakt zwischen Täter/Täterin und Betroffenem/er sofort zu unterbrechen
- Hilfe durch Vermittlung wird gewährleistet
- Die Vertraulichkeit ist grundsätzlich und unbedingt zu wahren. Das gleiche gilt für den Persönlichkeitsschutz aller Beteiligten
Ansprechpartner
Team „Prävention sexualisierter Gewalt im Sport“ (kurz PSG genannt):
Alina Dornseif
Dr. med. Judith Suttmöller
Kolja Mönkediek
Dr. Stefan Reinecke
Vertrauenssache@ tvg-sport.de
Deutscher Kinderschutzbund / Kinderschutzzentrum
Goethering 5
49074 Osnabrück
Tel.: 0541 – 330360
Polizei Georgsmarienhütte
Präventionsbeauftragte
Sandra Middelberg
Polizeithauptkommissarin
Tel: 05401 – 8316 222
Landkreis Osnabrück
Fachdienst Jugend-
„Nummer gegen Kummer“, Kinder- und Jugendnottelefon: 116111
Sportjugend im LandesSportBund Niedersachsen e.V.
-Clearingstelle gegen sexualisierte Gewalt im Sport-
Hotline Clearingstelle: 0511 - 1268 274